Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 78/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 1
ZIEL
Ziel dieses Abkommens ist es, den Schutz der im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellten oder ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2015
Dokumentnummer
NOR40171430