Norm Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen× ▾ ‹›Gliederung Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen Kundmachung BGBl. II Nr. 236/2015 · 24.08.2015▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 236/2015 24.08.2015 Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2