Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 128/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 3
Österreichische konzessionelle Finanzierungen werden grundsätzlich als gebundene Hilfsfinanzierungen in Form von Pre-mixed Credits angeboten.
Die Kreditkonditionen werden in Übereinstimmung mit internationalen Verpflichtungen, welche aus dem „Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite“ unter Schirmherrschaft der OECD resultieren, festgelegt. Dementsprechend wird der Vergünstigungsgrad mindestens 35% betragen.
Die Eignung der zu finanzierenden Projekte wird unter Berücksichtigung der aus der Anwendung der „Helsinki"-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen ex-ante Leitlinien sowie der anzuwendenden nationalen Zuteilungskriterien bewertet.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Dokumentnummer
NOR40174784