Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lebensversicherung Gewinnplanverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 295/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 295 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
Gliederung der Gewinnpläne
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Jeder Gewinnplan hat ein Titelblatt zu beinhalten, das mit „Gewinnplan“, gefolgt von einer eindeutigen Gewinnplanbezeichnung, überschrieben ist. Weiters haben aus dem Titelblatt folgende Daten hervorzugehen:
Bezeichnung, Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier Code, kurz: LEI-Code), Adresse, Telefonnummer und Homepage des Versicherungsunternehmens,
Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Aktuars,
Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des stellvertretenden verantwortlichen Aktuars,
Versicherungsart jener Tarife, für welche der Gewinnplan gültig ist,
Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version des Gewinnplans,
Versionsnummer des Gewinnplans.
(2)Absatz 2,Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Abs. 4 inklusive der jeweiligen Seitennummer anzuführen sind.Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Absatz 4, inklusive der jeweiligen Seitennummer anzuführen sind.
(3)Absatz 3,Die Seiten im jeweiligen Teil des Gewinnplans sind mit „Seite x von y“ zu nummerieren, wobei „x“ die aktuelle Seite und „y“ die Gesamtanzahl der Seiten des jeweiligen Gewinnplans bezeichnet.
(4)Absatz 4,In dem Gewinnplan sind die im Folgenden angeführten Posten gesondert und in der vorgegebenen Reihenfolge detailliert zu erläutern:
Grundlagen
Änderungen einschließlich deren Begründung
Verbale Beschreibung des Gewinnsystems
Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise
Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer
Zeitablauf der Gewinnbeteiligung
Gewinnsystem
Gewinnverwendung
3.2.1.3 Punkt 2 Punkt eins
Vorgangsweise der Ermittlung
Gewinnbeteiligung bei Indexerhöhungen oder sonstigen Zuzahlungen
Berechnungen
Bezeichnungen und Formeln
Deckungsrückstellung des Gewinnanteils
Leistungen
Erleben
6.1.1.6 Punkt eins Punkt eins
6.1.2.6 Punkt eins Punkt 2
6.1.3.6 Punkt eins Punkt 3
Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
Ableben
6.2.1.6 Punkt 2 Punkt eins
Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
Rückkauf
6.3.1.6 Punkt 3 Punkt eins
Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
Beitragsfreistellung
6.4.1.6 Punkt 4 Punkt eins
6.5.1.6 Punkt 5 Punkt eins
(5)Absatz 5,Gibt es zu einzelnen Posten aus Abs. 4 mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Gewinnplan anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, diesen anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.Gibt es zu einzelnen Posten aus Absatz 4, mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Gewinnplan anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, diesen anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.
(6)Absatz 6,Für die Darstellung der Formeln ist eine übliche mathematische Darstellungsweise zu wählen. Es ist daher insbesondere nicht zulässig, die Formeln in Form eines Programmcodes darzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2015
Dokumentnummer
NOR40175054