Norm ASV 2015× ▾ ‹›Gliederung Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 (ASV 2015) Fassungen (Gesetz) ab 29.09.2015 — BGBl. II Nr. 280/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute23.07.2016 § → § BGBl. II Nr. 198/2016 19.04.201622.07.2016 § → § — 29.09.201518.04.2016 BGBl. II Nr. 280/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.04.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen4. AbschnittNotifizierung von Konformitätsbewertungsstellen§ 20Informationspflichten der notifizierenden Behörde§ 21Anforderungen an notifizierte Stellen§ 22Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen§ 23Notifizierungsverfahren§ 24Änderung der Notifizierung§ 25Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen§ 26Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit§ 27Meldepflichten der notifizierten Stellen§ 28Koordinierung der notifizierten Stellen6. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 33InkrafttretenAnlagenAnl. 1WESENTLICHE GESUNDHEITSSCHUTZ- UND SICHERHEITSANFORDERUNGENAnl. 2EU-KonformitätserklärungAnl. 3LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGEAnl. 4EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGEAnl. 5ENDABNAHME VON AUFZÜGENAnl. 6KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE DER PRODUKTBEZOGENEN QUALITÄTSSICHERUNG BEI SICHERHEITSBAUTEILEN FÜR AUFZÜGEAnl. 7KONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER UMFASSENDEN QUALITÄTSSICHERUNG BEI SICHERHEITSBAUTEILEN FÜR AUFZÜGEAnl. 8KONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER EINZELPRÜFUNG BEI AUFZÜGENAnl. 9KONFORMITÄT MIT DER BAUART MIT STICHPROBENARTIGER PRÜFUNG BEI SICHERHEITSBAUTEILEN FÜR AUFZÜGEAnl. 10KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE DER PRODUKTQUALITÄTSSICHERUNG BEI AUFZÜGENAnl. 11KONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER UMFASSENDEN QUALITÄTSSICHERUNG MIT ENTWURFSPRÜFUNG BEI AUFZÜGENAnl. 12KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE DER PRODUKTIONSQUALITÄTSSICHERUNG BEI AUFZÜGENAnl. 13Verzeichnis der notifizierten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für AufzügeAnl. 14CE-KonformitätskennzeichnungAnl. 15Technische Kriterien und notwendige Gründe für das Vorliegen von Ausnahmefällen betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellung des Fahrkorbes gemäSS § 6a