Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Tierschutz-Schlachtverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 312/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
ANHANG C
TÖTEN VON FUTTERTIEREN
Zulässige Verfahren für die Tötung von Futtertieren:
Tierart | Zulässige Tötungsmethode |
Fische | Abtrennen des Kopfes bei Tieren mit einem Gewicht bis höchstens 250g Betäubung durch Schlag auf den Kopf; unmittelbar darauf folgend Stich in den Nacken oder in das Herz Betäubung durch Schlag auf den Kopf; unmittelbar darauf folgend Genickbruch
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Hausgeflügel (bis 4 Wochen alt) | Betäubung durch Schlag auf den Kopf und unmittelbar darauf folgendes Entbluten
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Maus | Zervikale Dislokation mit anschließendem Entbluten Zervikale Dislokation (ohne anschließendes Entbluten) Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag) Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
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Ratte | Zervikale Dislokation mit anschließendem Entbluten Zervikale Dislokation (ohne anschließendes Entbluten) Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag) Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
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Hamster | Zervikale Dislokation mit anschließendem Entbluten Zervikale Dislokation (ohne anschließendes Entbluten) bei Zwerghamstern und Jungtieren Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag) Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
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Meerschweinchen | Gezielter Betäubungsschlag mit anschließendem Entbluten Inhalation von CO2 (ab dem 21. Lebenstag) Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren durch Verbringung in flüssigen Stickstoff Inhalation von CO2 und anschließendes Einfrieren
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Kaninchen | Bolzenschuss mit anschließendem Entbluten Gezielter Betäubungsschlag (Genickschlag) mit anschließendem Entbluten
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Zuletzt aktualisiert am
19.10.2015
Dokumentnummer
NOR40175399