Norm Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit× ▾ ‹›Gliederung Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit Fassungen (Gesetz) ab 15.12.2015 — BGBl. I Nr. 144/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.12.2015 BGBl. I Nr. 144/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.12.2015 § 1§ 2§ 3