Norm Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit× ▾ ‹›Gliederung Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit Fassungen (Gesetz) ab 15.12.2015 — BGBl. I Nr. 144/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.12.2015 BGBl. I Nr. 144/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr § 1§ 2§ 3