Norm Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 25.09.2024 — BGBl. II Nr. 258/2024▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute25.09.2024 § → § BGBl. II Nr. 258/2024 01.01.201624.09.2024 BGBl. II Nr. 429/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.09.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenVergütung des Aufwandes für Beiräte und Jurys§ 1§ 2Festlegung der Vergütung pro Antrag§ 3§ 4§ 5Barauslagen§ 6Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen§ 7Inkrafttreten