Norm Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2016 — BGBl. II Nr. 429/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute25.09.2024 § → § BGBl. II Nr. 258/2024 01.01.201624.09.2024 BGBl. II Nr. 429/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenVergütung des Aufwandes für Beiräte und Jurys§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7Barauslagen§ 8Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen§ 9Inkrafttreten