Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.02.2015 — BGBl. III Nr. 184/2015 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.02.2015 BGBl. III Nr. 184/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 184 aus 2015,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.02.2015BGBl. III Nr. 184/2015

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Anlage

Grenzübergangsstelle

Zone

Bemerkungen

1. Nickelsdorf römisch eins – Hegyeshalom

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

Die gesamte Grenzabfertigung kann auf dem Staatsgebiet Ungarns durchgeführt werden.

–

den Abschnitt der öffentliche ungarische Straße M1 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 170 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen Abstellflächen.

2. Nickelsdorf römisch eins – Hegyeshalom (LKW–Terminal Nord und Süd)

Die Zone für die ungarischen Bediensteten umfasst:

Die gesamte Grenzabfertigung kann auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt werden

–

den Abschnitt der Autobahn A4 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 64 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen Abstellflächen.

Im RIS seit

04.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2026

Gesetzesnummer

20009405

Dokumentnummer

NOR40177068