Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 184/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 184 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anlage
Grenzübergangsstelle | Zone | Bemerkungen |
1. Nickelsdorf I – Hegyeshalom1. Nickelsdorf römisch eins – Hegyeshalom | Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst: | Die gesamte Grenzabfertigung kann auf dem Staatsgebiet Ungarns durchgeführt werden. |
– | den Abschnitt der öffentliche ungarische Straße M1 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 170 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen Abstellflächen. |
2. Nickelsdorf I – Hegyeshalom (LKW–Terminal Nord und Süd)2. Nickelsdorf römisch eins – Hegyeshalom (LKW–Terminal Nord und Süd) | Die Zone für die ungarischen Bediensteten umfasst: | Die gesamte Grenzabfertigung kann auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt werden |
– | den Abschnitt der Autobahn A4 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 64 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen Abstellflächen. |
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Zuletzt aktualisiert am
06.05.2026
Dokumentnummer
NOR40177068