Norm Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)× ▾ ‹›Gliederung Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn) Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2026 — BGBl. III Nr. 48/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.05.2026 § → § BGBl. III Nr. 48/2026 01.02.201530.04.2026 BGBl. III Nr. 184/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.05.2026 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 5