Norm Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)× ▾ ‹›Gliederung Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn) Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2026 — BGBl. III Nr. 48/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.05.2026 § → § BGBl. III Nr. 48/2026 01.02.201530.04.2026 BGBl. III Nr. 184/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1Grenzübergänge mit internationaler oder regionaler BedeutungArtikel 2Art. 2Grenzübertrittspunkte auf grenzüberschreitenden WegenArtikel 3Art. 3Allgemeine BestimmungenArtikel 4Art. 4Unterstützung durch die andere VertragsparteiArtikel 5SchlussbestimmungenArt. 5AnlagenAnl. 1