Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Druckgerätegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 161/2015Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 33Paragraph 33
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Tätigkeiten
§ 33.Paragraph 33,
(1)Absatz eins,Die notifizierte Stelle hat Konformitätsbewertungen und Inspektionen entsprechend den Bedingungen ihrer Notifizierung und den Verfahren durchzuführen, die in diesem Gesetz und den zugehörigen Verordnungen festgelegt sind.
(2)Absatz 2,Die notifizierte Stelle hat Konformitätsbewertungen und Inspektionen gemäß Anlage II durchzuführen.Die notifizierte Stelle hat Konformitätsbewertungen und Inspektionen gemäß Anlage römisch zwei durchzuführen.
(3)Absatz 3,Die notifizierten Stellen haben interne Verfahren zu Beschwerden und Einsprüchen gegen ihre Entscheidungen festzulegen, im Rahmen ihrer Akkreditierung nachzuweisen und anzuwenden.
(4)Absatz 4,Die notifizierte Stelle hat der notifizierenden Behörde gemäß § 26 zu melden:Die notifizierte Stelle hat der notifizierenden Behörde gemäß Paragraph 26, zu melden:
jede Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Bescheinigung;
alle Umstände, die Folgen für den Geltungsbereich und die Bedingungen der Notifizierung haben;
jedes Auskunftsersuchen über durchgeführte Konformitätsbewertungstätigkeiten oder Inspektionen, das sie von den Marktüberwachungsbehörden erhalten hat;
auf Verlangen, welchen Konformitätsbewertungstätigkeiten oder Inspektionen sie im Geltungsbereich ihrer Notifizierung nachgegangen ist und welche anderen Tätigkeiten, einschließlich grenzüberschreitender Tätigkeiten und Vergabe von Unteraufträgen, sie ausgeführt hat.
(5)Absatz 5,Die notifizierten Stellen haben den übrigen notifizierten Stellen in der Europäischen Union, die ähnlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung und Inspektion nachgehen und dieselben druckführenden Geräte abdecken, die negativen und auf Verlangen auch die positiven Ergebnisse von Konformitätsbewertungen mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016
Dokumentnummer
NOR40177599