Rechtstracker.at

Anl. 1 TVKKV

Fassungen
ab 05.12.2020 — BGBl. II Nr. 542/2020
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute05.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 542/2020
Anl. 101.01.201604.12.2020 BGBl. II Nr. 460/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 460 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 542 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

05.12.2020BGBl. II Nr. 542/2020

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

TVKKV

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Anlage

Kriterienkatalog

1. Allgemeine Angaben zum Projekt

Lfd. Nr.

Feldtitel bzw. -beschreibung

1.1

Projekttitel:

1.2

Zweck(e) des Projekts (Mehrfachauswahl möglich):

Grundlagenforschung

Translationale und angewandte Forschung zur Verhütung, Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder anderen Anomalien oder deren Folgen bei Menschen, Tieren oder Pflanzen

Translationale und angewandte Forschung zur Beurteilung, Erkennung, Regulierung oder Veränderung physiologischer Zustände bei Menschen, Tieren oder Pflanzen

Translationale und angewandte Forschung zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere und Verbesserung der Produktionsbedingungen für die zu landwirtschaftlichen Zwecken aufgezogenen Tiere

Entwicklung, Herstellung sowie Qualitäts-, Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsprüfung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen Stoffen oder Produkten, die zur Erreichung der unter „Translationale und angewandte Forschung“ genannten Ziele erforderlich sind

Schutz der natürlichen Umwelt im Interesse der Gesundheit oder des Wohlergehens von Mensch oder Tier

Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der Arten

Ausbildung an Hochschulen oder Ausbildung zwecks Erwerb, Erhaltung oder Verbesserung von beruflichen Fähigkeiten

forensische Untersuchungen

1.3

Wird das Projekt zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen, d.h. zur Einhaltung eines nationalen Gesetzes, einer nationalen Verordnung oder eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union, wie etwa einer Verordnung, durchgeführt?

JA, alle Tierversuche im Rahmen des Projekts sollen zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen durchgeführt werden.

NEIN, zumindest ein Tierversuch des Projekts wird nicht zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen durchgeführt.

1.3.1

Benennung der anzuwendenden Prüfvorschrift(en) oder Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2. Angaben zum Nutzen

Lfd. Nr.

Feldtitel bzw. -beschreibung

2.1

Wie groß ist der erwartete wissenschaftliche Nutzen oder pädagogische Wert des Projekts?

gering

mittel

groß

2.2

Wem können die Ergebnisse des Projekts letztlich zugutekommen? (Mehrfachauswahl möglich)

Menschen

Tieren

Umwelt

2.3

Begründung der Angabe zu den Kriterien 2.1 und 2.2 durch Beschreibung der getätigten Angaben sowie den dahinterstehenden, ethischen Erwägungen oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.4

Wie groß ist der erwartete Nutzen aus dem Projekt für andere wissenschaftliche oder pädagogische Zwecke?

Kriterium nicht anwendbar.

gering

mittel

groß

2.4.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.4 mit Bezug zu den jeweiligen Zwecken durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.5

Wie hoch ist der Stellenwert des Projekts innerhalb der einschlägigen internationalen Forschungslandschaft?

Kriterium nicht anwendbar.

gering

mittel

groß

2.5.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.5 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.6

Wie sieht der Beitrag des Projekts zur Vermeidung („Replacement“) zukünftiger Tierversuche aus?

Kriterium nicht anwendbar.

Ein solcher Beitrag ist GERING.

Ein solcher Beitrag ist MITTEL.

Ein solcher Beitrag ist GROSS.

2.6.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.6 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.7

Wie sieht der Beitrag des Projekts zur Verminderung („Reduction“) der Tierzahl in zukünftigen Tierversuchen aus?

Kriterium nicht anwendbar.

Ein solcher Beitrag ist GERING.

Ein solcher Beitrag ist MITTEL.

Ein solcher Beitrag ist GROSS.

2.7.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.7 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.8

Wie sieht der Beitrag des Projekts zur Verbesserung („Refinement“) der Bedingungen für die Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in zukünftigen Tierversuchen aus?

Kriterium nicht anwendbar.

Ein solcher Beitrag ist GERING.

Ein solcher Beitrag ist MITTEL.

Ein solcher Beitrag ist GROSS.

2.8.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.8 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.9

Können die Ergebnisse des Projekts auch auf andere Tierarten bzw. den Menschen übertragbar sein?

Kriterium nicht anwendbar.

NEIN, eine Übertragbarkeit der Ergebnisse ist nicht zu erwarten.

JA, eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Tierarten bzw. den Menschen ist zu erwarten.

2.9.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.9 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.10

Werden die Ergebnisse des Projekts zu einem wissenschaftlichen, praktischen oder pädagogischen Nutzen führen?

Nein

Ja

2.10.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.10 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.11

Ist es faktisch möglich und rechtlich zulässig, die Verbreitung der Ergebnisse des Projekts zu ermöglichen (z. B. um ihre Verwendung im Wissenschaftsfeld zu ermöglichen und unnötige Wiederholungsversuche zu vermeiden)?

NEIN, eine Verbreitung der Ergebnisse ist nicht möglich (Kriterium nicht anwendbar).

JA, eine Verbreitung der Ergebnisse wäre möglich, wird jedoch nicht angestrebt.

JA, eine Publikationsstrategie zur Verbreitung der Ergebnisse ist vorgesehen.

2.11.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.11 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

2.12

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, den erwarteten Nutzen des Projektes zu generieren?

gering

mittel

groß

2.12.1

Begründung der Angabe zu Kriterium 2.12 durch Beschreibung der getätigten Angabe oder durch Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___:

Schlagworte

Feldbeschreibung, Qualitätsprüfung, Wirksamkeitsprüfung

Im RIS seit

07.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2020

Gesetzesnummer

20009431

Dokumentnummer

NOR40228240