Kurztitel
Sportbooteverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 41/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2016,
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGE
Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren mit Z-Antrieb und Räume für Ottokraftstoffbehälter,
Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren,
Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung,
Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen,
vorgefertigte Luken und Seitenfenster.