Kurztitel
Duale Druckgeräteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 59/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 59 aus 2016,
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
KONFORMITÄTSBEWERTUNGSDIAGRAMME FÜR DRUCKGERÄTE
Die römischen Ziffern in den Diagrammen entsprechen folgenden Modulkategorien:
Kategorie | | Modul(e) |
Irömisch eins | = | A |
IIrömisch zwei | = | A2, D1, E1 |
IIIrömisch drei | = | B (Entwurfsmuster) + D, B (Entwurfsmuster) + F, B (Baumuster) + E, B (Baumuster) + C2, H |
IVrömisch vier | = | B (Baumuster) + D, B (Baumuster)+ F, G, H1 |
Die in § 2 Z 4 definierten und in § 5 Z 4 genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen unter die Kategorie IV. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden.Die in Paragraph 2, Ziffer 4, definierten und in Paragraph 5, Ziffer 4, genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen unter die Kategorie römisch vier. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden.
Maßgebend für die Einstufung der in § 2 Z 5 definierten und in § 5 Z 4 genannten drucktragenden Ausrüstungsteile sind:Maßgebend für die Einstufung der in Paragraph 2, Ziffer 5, definierten und in Paragraph 5, Ziffer 4, genannten drucktragenden Ausrüstungsteile sind:
ihr maximal zulässiger Druck PS;
das für sie maßgebliche Volumen V oder ihre Nennweite DN;das für sie maßgebliche Volumen römisch fünf oder ihre Nennweite DN;
die Gruppe der Fluide, für die sie bestimmt sind.
Zur Präzisierung der Konformitätsbewertungskategorien gilt das jeweilige Diagramm für Behälter oder Rohrleitungen.
Werden sowohl das Volumen als auch die Nennweite als geeignet im Sinne des zweiten Gedankenstrichs angesehen, so ist das druckhaltende Ausrüstungsteil in die jeweils höhere Kategorie einzustufen.
Mit den Abgrenzungskurven in den nachstehenden Konformitätsbewertungsdiagrammen wird der Höchstwert für jede Kategorie angegeben.

Diagramm 1
Behälter gemäß § 5 Z 1 lit. a erster GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera a, erster Gedankenstrich
Als Ausnahme hiervon sind Behälter, die für ein instabiles Gas bestimmt sind und nach Diagramm 1 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind Behälter, die für ein instabiles Gas bestimmt sind und nach Diagramm 1 unter die Kategorie römisch eins oder römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 2
Behälter gemäß § 5 Z 1 lit. a zweiter GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera a, zweiter Gedankenstrich
Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutzgeräte mindestens in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutzgeräte mindestens in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 3
Behälter gemäß § 5 Z 1 lit. b erster GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera b, erster Gedankenstrich

Diagramm 4
Behälter gemäß § 5 Z 1 lit. b zweiter GedankenstrichBehälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera b, zweiter Gedankenstrich
Als Ausnahme hiervon sind Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach § 6 Abs. 2 entweder einer EU-Baumusterprüfung (Modul B-Entwurfsmuster) im Hinblick auf ihre Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs I Z 2.10, 2.11, 3.4, 5 lit. a und lit. d oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) zu unterziehen.Als Ausnahme hiervon sind Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach Paragraph 6, Absatz 2, entweder einer EU-Baumusterprüfung (Modul B-Entwurfsmuster) im Hinblick auf ihre Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs römisch eins Ziffer 2 Punkt 10, 2 Punkt 11, 3 Punkt 4, 5, Litera a und Litera d, oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) zu unterziehen.

Diagramm 5
Druckgeräte gemäß § 5 Z 2Druckgeräte gemäß Paragraph 5, Ziffer 2
Als Ausnahme hiervon sind Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem Prüfverfahren zu unterziehen, das mindestens einem der Module der Kategorie III entspricht.Als Ausnahme hiervon sind Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem Prüfverfahren zu unterziehen, das mindestens einem der Module der Kategorie römisch drei entspricht.

Diagramm 6
Rohrleitungen gemäß § 5 Z 3 lit. a erster GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera a, erster Gedankenstrich
Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie römisch eins oder römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 7
Rohrleitungen gemäß § 5 Z 3 lit. a zweiter GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera a, zweiter Gedankenstrich
Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350 °C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie II fallen, in die Kategorie III einzustufen.Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350 °C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 8
Rohrleitungen gemäß § 5 Z 3 lit. b erster GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera b, erster Gedankenstrich

Diagramm 9
Rohrleitungen gemäß § 5 Z 3 lit. b zweiter GedankenstrichRohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera b, zweiter Gedankenstrich