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Anl. 2 DDGV

Fassungen
ab 10.03.2016 — BGBl. II Nr. 59/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute10.03.2016 BGBl. II Nr. 59/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Duale Druckgeräteverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 59 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

10.03.2016BGBl. II Nr. 59/2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

DDGV

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Text

ANHANG römisch zwei

KONFORMITÄTSBEWERTUNGSDIAGRAMME FÜR DRUCKGERÄTE

  1. Ziffer eins
    Die römischen Ziffern in den Diagrammen entsprechen folgenden Modulkategorien:

Kategorie

 

Modul(e)

römisch eins

=

A

römisch zwei

=

A2,

D1,

E1

römisch drei

=

B (Entwurfsmuster) + D,

B (Entwurfsmuster) + F,

B (Baumuster) + E,

B (Baumuster) + C2,

H

römisch vier

=

B (Baumuster) + D,

B (Baumuster)+ F,

G,

H1

  1. Ziffer 2
    Die in Paragraph 2, Ziffer 4, definierten und in Paragraph 5, Ziffer 4, genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen unter die Kategorie römisch vier. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden.
  2. Ziffer 3
    Maßgebend für die Einstufung der in Paragraph 2, Ziffer 5, definierten und in Paragraph 5, Ziffer 4, genannten drucktragenden Ausrüstungsteile sind:
    • Strichaufzählung
      ihr maximal zulässiger Druck PS;
    • Strichaufzählung
      das für sie maßgebliche Volumen römisch fünf oder ihre Nennweite DN;
    • Strichaufzählung
      die Gruppe der Fluide, für die sie bestimmt sind.
    Zur Präzisierung der Konformitätsbewertungskategorien gilt das jeweilige Diagramm für Behälter oder Rohrleitungen.
    Werden sowohl das Volumen als auch die Nennweite als geeignet im Sinne des zweiten Gedankenstrichs angesehen, so ist das druckhaltende Ausrüstungsteil in die jeweils höhere Kategorie einzustufen.
  3. Ziffer 4
    Mit den Abgrenzungskurven in den nachstehenden Konformitätsbewertungsdiagrammen wird der Höchstwert für jede Kategorie angegeben.

Diagramm 1

Behälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera a, erster Gedankenstrich

Als Ausnahme hiervon sind Behälter, die für ein instabiles Gas bestimmt sind und nach Diagramm 1 unter die Kategorie römisch eins oder römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 2

Behälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera a, zweiter Gedankenstrich

Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutzgeräte mindestens in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 3

Behälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera b, erster Gedankenstrich

Diagramm 4

Behälter gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, Litera b, zweiter Gedankenstrich

Als Ausnahme hiervon sind Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach Paragraph 6, Absatz 2, entweder einer EU-Baumusterprüfung (Modul B-Entwurfsmuster) im Hinblick auf ihre Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs römisch eins Ziffer 2 Punkt 10, 2 Punkt 11, 3 Punkt 4, 5, Litera a und Litera d, oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) zu unterziehen.

Diagramm 5

Druckgeräte gemäß Paragraph 5, Ziffer 2

Als Ausnahme hiervon sind Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem Prüfverfahren zu unterziehen, das mindestens einem der Module der Kategorie römisch drei entspricht.

Diagramm 6

Rohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera a, erster Gedankenstrich

Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie römisch eins oder römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 7

Rohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera a, zweiter Gedankenstrich

Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350 °C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie römisch zwei fallen, in die Kategorie römisch drei einzustufen.

Diagramm 8

Rohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera b, erster Gedankenstrich

Diagramm 9

Rohrleitungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera b, zweiter Gedankenstrich

Im RIS seit

11.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2016

Gesetzesnummer

20009491

Dokumentnummer

NOR40180334