Norm DDGV× ▾ ‹›Gliederung Duale Druckgeräteverordnung (DDGV) Fassungen (Gesetz) ab 20.04.2016▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.07.2016 § → § — 20.04.201618.07.2016 § → § — 10.03.201619.04.2016 BGBl. II Nr. 59/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.07.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 2Begriffsbestimmungen2. HauptstückEinfache Druckbehälter1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 26Geltungsbereich§ 27Begriffsbestimmungen§ 28Ausnahmen vom Geltungsbereich2. AbschnittSicherheitstechnische Bestimmungen§ 29Allgemeine Sicherheitsanforderungen§ 30Technische Anforderungen an einfache Druckbehälter3. AbschnittVerpflichtungen der Wirtschaftsakteure§ 31Pflichten der Wirtschaftsakteure§ 32Pflichten der Hersteller§ 33Bevollmächtigte§ 34Pflichten der Einführer§ 35Pflichten der Händler§ 36Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers für Einführer und Händler gelten§ 37Identifizierung der Wirtschaftsakteure4. AbschnittKonformität von einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt§ 38Konformitätsvermutung bei einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt§ 39Konformitätsbewertungsverfahren§ 40EU-Konformitätserklärung§ 41Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung§ 42Formale Nichtkonformität von einfachen Druckbehältern3. HauptstückGemeinsame Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 43Inkrafttreten§ 44Übergangsbestimmungen§ 45Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen UnionAnlagenAnl. 1WESENTLICHE SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR DRUCKGERÄTEAnl. 2KONFORMITÄTSBEWERTUNGSDIAGRAMME FÜR DRUCKGERÄTEAnl. 3KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN FÜR DRUCKGERÄTEAnl. 4EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR DRUCKGERÄTE (Nr. XXXX) 1)Anl. 5WESENTLICHE SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTERAnl. 6VERFAHREN ZUR KONFORMITÄTSBEWERTUNG FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTERAnl. 7ANGABEN, BETRIEBSANLEITUNG, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND SYMBOLE FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTERAnl. 8EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTER | (Nr. XXXX) 1)