Norm DDGV× ▾ ‹›Gliederung Duale Druckgeräteverordnung (DDGV) Fassungen (Gesetz) ab 19.07.2016▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.07.2016 § → § — 20.04.201618.07.2016 § → § — 10.03.201619.04.2016 BGBl. II Nr. 59/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.07.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückDruckgeräte1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Ausnahmen vom Geltungsbereich2. AbschnittSicherheitstechnische Bestimmungen§ 4Allgemeine Sicherheitsanforderungen§ 5Technische Anforderungen an Druckgeräte§ 6Technische Anforderungen an Baugruppen§ 7Druckgeräte und Baugruppen mit geringem Risiko3. AbschnittVerpflichtungen der Wirtschaftsakteure§ 8Pflichten der Wirtschaftsakteure§ 9Pflichten der Hersteller§ 10Bevollmächtigte§ 11Pflichten der Einführer§ 12Pflichten der Händler§ 13Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers für Einführer und Händler gelten§ 14Identifizierung der Wirtschaftsakteure4. AbschnittKonformität und Einstufung von Druckgeräten und Baugruppen§ 15Konformitätsvermutung§ 16Einstufung von Druckgeräten§ 17Konformitätsbewertungsverfahren für Druckgeräte§ 18Konformitätsbewertungsverfahren für Baugruppen§ 19Ausnahmen von der Konformitätsbewertung§ 20Verfahrenssprache§ 21Europäische Werkstoffzulassung§ 22Betreiberprüfstellen§ 23EU-Konformitätserklärung§ 24Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung§ 25Formale Nichtkonformität von Druckgeräten oder Baugruppen2. HauptstückEinfache Druckbehälter1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 26Geltungsbereich§ 27Begriffsbestimmungen§ 28Ausnahmen vom Geltungsbereich2. AbschnittSicherheitstechnische Bestimmungen§ 29Allgemeine Sicherheitsanforderungen§ 30Technische Anforderungen an einfache Druckbehälter3. AbschnittVerpflichtungen der Wirtschaftsakteure§ 31Pflichten der Wirtschaftsakteure§ 32Pflichten der Hersteller§ 33Bevollmächtigte§ 34Pflichten der Einführer§ 35Pflichten der Händler§ 36Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers für Einführer und Händler gelten§ 37Identifizierung der Wirtschaftsakteure4. AbschnittKonformität von einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt§ 38Konformitätsvermutung bei einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt§ 39Konformitätsbewertungsverfahren§ 40EU-Konformitätserklärung§ 41Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung§ 42Formale Nichtkonformität von einfachen Druckbehältern3. HauptstückGemeinsame Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 43Inkrafttreten§ 44Übergangsbestimmungen§ 45Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen UnionAnlagenAnl. 1WESENTLICHE SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR DRUCKGERÄTEAnl. 2KONFORMITÄTSBEWERTUNGSDIAGRAMME FÜR DRUCKGERÄTEAnl. 3KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN FÜR DRUCKGERÄTEAnl. 4EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR DRUCKGERÄTE (Nr. XXXX) 1)Anl. 5WESENTLICHE SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTERAnl. 6VERFAHREN ZUR KONFORMITÄTSBEWERTUNG FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTERAnl. 7ANGABEN, BETRIEBSANLEITUNG, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND SYMBOLE FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTERAnl. 8EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTER | (Nr. XXXX) 1)