Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 73/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 9
PRS
Norwegen hat sein Interesse am PRS von Galileo bekundet und betrachtet diesen als ein wichtiges Element seiner Teilnahme an den europäischen GNSS-Programmen. Die Vertragsparteien vereinbaren, sich dieser Frage zu widmen, sobald die Strategien und praktischen Modalitäten für den Zugang zum PRS festgelegt worden sind.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016
Dokumentnummer
NOR40180568