Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
8. | Kenntnis der Holzarten, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten |
9. | Erstellen von Skizzen | – |
10. | Lesen und Anwenden von Skizzen und technischer Unterlagen |
11. | Kenntnis der Bedeutung und der Ziele des Umweltschutzes sowie der Bedeutung der Lebensräume für Mensch, Tier und Pflanzen | – |
12. | Kenntnis des Bodens (Bestandteile, Eigenschaften, Humusformen) sowie der Baume und Sträucher | Beurteilen von Böden |
13. | Kenntnis von waldbaulichen Grundsätzen | Kenntnis der Ursachen von Waldbränden; Durchführen von Maßnahmen zur Waldbrandverhütung | – |
14. | Kenntnis des Pflanzens sowie des Vorbereitens von Verjüngungs- und Kulturflächen im Wald und auf Forstflächen | Mitarbeiten beim Pflanzen sowie beim Vorbereiten von Verjüngungs- und Kulturflächen im Wald und auf Forstflächen | Pflanzen sowie Vorbereiten von Verjüngungs- und Kulturflächen im Wald und auf Forstflächen |
15. | Kenntnis der Maßnahmen zur Kulturpflege, zur Pflege von Jungbeständen sowie der Auszeige und der Maßnahmen zur Durchforstung im Jungbestand und auf Forstflächen | Mitarbeiten beim Durchführen von Maßnahmen zur Kulturpflege, Pflegen von Jungbeständen sowie bei der Auszeige und beim Durchführen von Maßnahmen zur Durchforstung im Wald und auf Forstflächen | Durchführen von Maßnahmen zur Kulturpflege, Pflegen von Jungbeständen sowie der Auszeige und Durchführen von Maßnahmen zur Durchforstung im Wald und auf Forstflächen |
16. | Kenntnis der Schäden und Schutzmaßnahmen für Pflanzen; Mitarbeiten bei Schutzmaßnahmen im Wald und auf Forstflächen (wie zB gegen Wildschäden und Forstschädlinge) | Erkennen von Schäden an Pflanzen und Durchführen von Schutzmaßnahmen für Böden und Pflanzen im Wald und auf Forstflächen (wie zB gegen Wildschäden und Forstschädlinge) |
17. | Kenntnis der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen von Fällungs- und Bringungsschäden | – |
18. | Kenntnis der nichtmechanisierten und mechanisierten Holzerntesysteme | Bestands- und bodenschonendes Durchführen von nicht-mechanisierten und mechanisierten Holzerntemaßnahmen (zB Auszeige, Anlegen und Trassieren einer Seiltrasse usw.) sowie Mitarbeiten bei der manuellen und motormanuellen Holzernte unter Beachtung der besonderen Unfallverhütungsvorschriften |
19. | – | – | Kenntnis der vollmechanisierten Holzernte, Holzrückung und Holzbringung sowie der dafür besonderen Unfallverhütungsvorschriften |
20. | Kenntnis der Sortiervorschriften und Holzmessverfahren sowie Mitarbeiten beim Vermessen und Sortieren von Rohholz inklusive Datenerfassung | Vermessen, Sortieren und marktgerechtes Aufbereiten von Rohholz |
21. | Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und Bedienung von Seilgeräten | Kenntnisse über Aufbau, Funktion und Bedienung von Seilgeräten und der besonderen Unfallverhütungsvorschriften | Mitarbeiten bei der Holzbringung mittels Seilgeräten unter Beachtung der besonderen Unfallverhütungsvorschriften |
22. | Kenntnis der Lagerungsmöglichkeiten sowie der Schutz- und Konservierungsmaßnahmen von Rohholz | Mitarbeiten beim Anlegen und Instandhalten von Holzlagerplätzen | Anlegen und Instandhalten von Holzlagerplätzen |
23. | Mitarbeiten beim Erhalten und Wiederinstandsetzen von Wald- und Forstwegen (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des KJBG, insb. hinsichtlich des Arbeitens mit gefährlichen Arbeitsmitteln) | Erhalten und Wiederinstandsetzen von Wald- und Forstwegen (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des KJBG, insb. hinsichtlich des Arbeitens mit gefährlichen Arbeitsmitteln) | – |
24. | Mitarbeiten beim Wiederinstandsetzen von einfachen forstlichen und jagdlichen Einrichtungen (soweit diese Tätigkeiten keinem anderem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind) | Wiederinstandsetzen von einfachen forstlichen und jagdlichen Einrichtungen (soweit diese Tätigkeiten keinem anderem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind) | – |
25. | Manuelles berufsspezifisches Bearbeiten von Werkstoffen (zB Holz) | Maschinelles berufsspezifisches Bearbeiten von Werkstoffen (zB Holz) | – |
26. | Einfaches Zerlegen, Warten und Zusammenbauen von mechanischen Teilen | Zusammenbauen, Zerlegen und Instandsetzen von Maschinen und Geräten |
27. | – | Kenntnis der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften |
28. | Kenntnis der Maschinen für Holzernte, Holzrückung und Holzbringung sowie der Maschinen zur Bodenvorbereitung und Pflanzung | Durchführen der Bodenvorbereitung und Pflanzung |
29. | – | Überprüfen, Warten und Instandsetzen von Maschinen zur Holzernte, Holzrückung und Holzbringung sowie zur Bodenvorbereitung und Pflanzung |
30. | – | Lenken von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gemäß Führerschein der Klasse F |
31. | – | Kenntnis und Anwendung einer praxisorientierten, verkehrssicheren, wirtschaftlichen, umweltbewussten und rücksichtsvollen Fahrweise |
32. | – | Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen im Straßenverkehr sowie Leisten Erster Hilfe |
33. | – | Erkennen und Beurteilen von im Fahrdienst sich ankündigenden oder auftretenden Pannen oder Schäden am Fahrzeug |
34. | – | Richtiges Verhalten im Umgang mit Behörden und Kunden/innen |
35. | Kenntnis relevanter einschlägiger Normen, gesetzlicher Bestimmungen und anerkannter Regeln der Technik |
36. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | Mitwirken bei betrieblichen Kalkulationen (zB einfache Maschineneinsatzkalkulationen) |
37. | Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle | Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation |
38. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz – BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz – BAG) |
39. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
40. | Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
41. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
42. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
43. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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