bezeichnet der Ausdruck „juristische Person der Union“ beziehungsweise „juristische Person der Republik Moldau“ eine juristische Person im Sinne der Nummer 4, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats beziehungsweise der Republik Moldau gegründet wurde und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Gebiet, auf das der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet1, beziehungsweise im Hoheitsgebiet der Republik Moldau hat.
Hat die juristische Person nur ihren satzungsmäßigen Sitz oder ihre Hauptverwaltung in dem Gebiet, auf das der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet, beziehungsweise im Hoheitsgebiet der Republik Moldau, so gilt sie nicht als juristische Person der Union beziehungsweise juristische Person der Republik Moldau, es sei denn, ihre Geschäftstätigkeit steht in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung mit der Wirtschaft der Union beziehungsweise der Republik Moldau.
Unbeschadet des vorstehenden Absatzes fallen Reedereien, die außerhalb der Union oder der Republik Moldau niedergelassen sind und unter der Kontrolle von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats beziehungsweise von Staatsangehörigen der Republik Moldau stehen, ebenfalls unter dieses Abkommen, sofern ihre Schiffe in dem betreffenden Mitgliedstaat beziehungsweise in der Republik Moldau nach den dort geltenden Rechtsvorschriften registriert sind und unter der Flagge eines Mitgliedstaats beziehungsweise der Republik Moldau fahren;