Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG ihren Mitgliedstaaten und Korea
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 183/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 183 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Text
ARTIKEL 11
Entwicklung von globalen und regionalen GNSS-Erweiterungssystemen am Boden
(1) Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der Festlegung und Umsetzung von Systemarchitekturen am Boden, die eine optimale Gewähr für die Integrität und Genauigkeit von GALILEO/EGNOS und die Kontinuität der GALILEO- und EGNOS-Dienste sowie die Interoperabilität mit anderen GNSS-Systemen bieten.
(2) Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien auf regionaler Ebene bei der Umsetzung und dem Aufbau eines auf das GALILEO-System gestützten regionalen Erweiterungssystems am Boden in Korea zusammenarbeiten. Dieses regionale System soll regionale Integritätsdienste bereitstellen, die zusätzlich zu den weltweiten Diensten des GALILEO-Systems angeboten werden. Als Vorläufer können die Vertragsparteien die Ausweitung von EGNOS in Ostasien in Erwägung ziehen.
(3) Auf lokaler Ebene erleichtern die Vertragsparteien die Entwicklung lokaler GALILEOElemente.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2016
Dokumentnummer
NOR40187031