Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 207/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 207 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 45Artikel 45
Text
ARTIKEL 45
Wirtschaftspolitischer Dialog
Die Vertragsparteien kommen überein, in Bereichen von beiderseitigem Interesse im Wege der bestehenden bilateralen und multilateralen Mechanismen bei der Förderung des Informationsaustausches über ihre wirtschaftlichen Trends und ihre Wirtschaftspolitik sowie des Erfahrungsaustausches über die Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen der regionalen wirtschaftlichen Kooperation und Integration zusammenzuarbeiten, einschließlich des Informationsaustausches über den Prozess der Reform und Kapitalisierung staatlicher Unternehmen im Einklang mit den Gesetzen und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Dokumentnummer
NOR40187803