Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 213/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 213 aus 2016,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Geltungsbereich
Dieses Rahmenabkommen gilt für folgendes Grenzgebiet:
in der Republik Österreich für das Bundesland Niederösterreich und das Bundesland Oberösterreich,
in der Tschechischen Republik für den Südböhmischen Kreis, den Kreis Vysočina und den Südmährischen Kreis.
Dieses Rahmenabkommen findet auf alle Personen Anwendung, die sich in dem im Absatz 1 aufgeführten Grenzgebiet befinden und die eine rettungsdienstliche Versorgung benötigen.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2016
Dokumentnummer
NOR40188048