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Art. 24

Fassungen
ab 01.01.2017 — BGBl. III Nr. 220/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 24 heute01.01.2017 BGBl. III Nr. 220/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2016,

Typ

Vertrag – Niederlande

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 24

Inkrafttretensdatum

01.01.2017BGBl. III Nr. 220/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 24

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihren jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Willemstad in zweifacher Ausfertigung am siebten Tag des Monats März 2016 in deutscher, niederländischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.

Im RIS seit

19.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2016

Gesetzesnummer

20009733

Dokumentnummer

NOR40188541