Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 427/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 427 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 96/2018).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2018,).
Text
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2017 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBGZielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2017 gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG
§ 12.Paragraph 12,
Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen, und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.
Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
| Stichtag 31. 12. 2015 | verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2017 in % |
Funktion | Frauen | Männer | gesamt | Frauen-anteil in %Frauen-anteil , in % |
Sektionsleitung, Sektionsleitung-Stellvertretung | 5 | 5 | 10 | 50,0 | 50,0 |
Abteilungsleitung | 9 | 22 | 31 | 29,0 | 31,0 |
Abteilungsleitung-Stellvertretung, Prüfungs- und Fachbereichsleitung | 20 | 41 | 61 | 32,8 | 35,0 |
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Schlagworte
Prüfungsleitung
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Dokumentnummer
NOR40189124