Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 226/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 226 aus 2016,
Inkrafttretensdatum
01.01.2017
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 226/2016
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Juni bzw. 2. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Juni bzw. 2. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
in dem Wunsch, die Kooperation zu erweitern und zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2016
Dokumentnummer
NOR40189147