Norm BVK-RiSoV× ▾ ‹›Gliederung BVK-Risikoanalyse- und Sorgfaltspflichtenverordnung (BVK-RiSoV) Fassungen (Gesetz) ab 03.01.2017 — BGBl. II Nr. 4/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute03.01.2017 BGBl. II Nr. 4/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.01.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Ausnahme von der Pflicht zur Aufzeichnung einer Risikoanalyse§ 2Festlegung eines geringen Risikos der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bereich des Betrieblichen Vorsorgekassengeschäfts§ 3Vereinfachte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der Identität von Anwartschaftsberechtigten gemäß § 3 Z 2 BMSVG§ 4Vereinfachte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der Identität von Anwartschaftsberechtigten gemäß § 51 Z 1 BMSVG§ 5Vereinfachte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der Identität von Anwartschaftsberechtigten gemäß § 63 Z 1 BMSVG§ 6Vereinfachte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der Identität von gemäß § 27a Abs. 5 BMSVG zugewiesenen Arbeitgebern