Norm Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten× ▾ ‹›Gliederung Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten Fassungen (Gesetz) ab 19.01.2017 — BGBl. II Nr. 23/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.01.2017 BGBl. II Nr. 23/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.01.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1