Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Limit-Verordnung 2017/18
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 56/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Für Schüler/innen, die aufgrund der mangelnden Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler/innen eingestuft sind, beträgt das Schulbuchlimit in der Übergangsstufe an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen bzw. im Übergangslehrgang an allgemeinbildenden höheren Schulen € 85 pro Schüler/in.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Dokumentnummer
NOR40191450