Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Limit-Verordnung 2017/18
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 56/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Schulbuchlimits pro Schüler/in an Volksschulen, Hauptschulen/Neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen sowie allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Berufsschulen betragen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für den Lehrplan-Zusatz „Deutsch als Zweitsprache“ für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache € 16,87 und für den muttersprachlichen Unterricht € 14,67.Die Schulbuchlimits pro Schüler/in an Volksschulen, Hauptschulen/Neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen sowie allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Berufsschulen betragen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. Paragraph eins, für den Lehrplan-Zusatz „Deutsch als Zweitsprache“ für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache € 16,87 und für den muttersprachlichen Unterricht € 14,67.
(2)Absatz 2,Für Schüler/innen mit muttersprachlichem Unterricht bzw. mit dem Lehrplan-Zusatz „Deutsch als Zweitsprache“ kann außerdem einmal ein Wörterbuch bestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Dokumentnummer
NOR40191451