Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 86/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 86 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (Polyvalente Ausbildung)
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie, in denen eine polyvalente Ausbildung angeboten wird (§ 38 Abs. 2a VBG), ist eine einschlägige Berufspraxis mindestens im Umfang einer zweijährigen Vollbeschäftigung erforderlich.Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie, in denen eine polyvalente Ausbildung angeboten wird (Paragraph 38, Absatz 2 a, VBG), ist eine einschlägige Berufspraxis mindestens im Umfang einer zweijährigen Vollbeschäftigung erforderlich.
(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 bis 4 ist anzuwenden.Paragraph eins, Absatz 2 bis 4 ist anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2026
Dokumentnummer
NOR40191798