Kurztitel
Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 96/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2017,
Text
Anlage 6
zu § 30 Z 2Anlage 6, zu Paragraph 30, Ziffer 2
Zusatzausbildung Aufbereitung
Als Zusatzausbildung Aufbereitung im Sinne dieser Verordnung gilt eine Ausbildung, die nachstehend angeführte und charakterisierte Ausbildungsfächer im angeführten Mindestausmaß umfasst und mit einer Prüfung abgeschlossen wird:
1. Zerkleinerung:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 20;
Ziel: Kenntnis über die Möglichkeiten der Zerkleinerung und Auswahl von Zerkleinerungsverfahren.
2. Klassierung:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 20;
Ziel: Kenntnis über Klassiermöglichkeiten, Auswahl von Verfahren.
3. Sortierung:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 30;
Ziel: Kenntnis über Verfahren der stofflichen Trennung, Grundprinzipien, Anwendung.
4. Transport:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 10;
Ziel: Kenntnis über die Verbindung der einzelnen Verfahrensschritte als Transport.
5. Entstaubung/Entwässerung:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 10;
Ziel: Kenntnis über die Sinnhaftigkeit von Entstaubung und Entwässerung und deren Einbindung in das Gesamtverfahren.
6. Lagerung/Vergleichmäßigung:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 10;
Ziel: Kenntnis über Lagerung und Vergleichmäßigung, Umweltschutz bezüglich der Lagerung von Aufbereitungsabgängen.
7. Qualitätssicherung/Probenahme:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 10;
Ziel: Kenntnis über gängige Methoden der Rohstoffkennzeichnung, betriebliche Kontrolle, richtige Probenahme.
8. Mess- und Regeltechnik:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 10;
Ziel: Kenntnis über die Zusammenhänge von Einzel- und Kombinationsprozessen, die in der Aufbereitung üblichen Durchlauf-, Einzel- und Mehrfach-Kreislaufprozesse, die Erfassung der Prozessparameter, Verfahrensvorschriften.
9. Produktanforderungen:
Mindestanzahl der Ausbildungsstunden: 10;
Ziel: Kenntnis über Anforderungen, die der Markt an die Einsatzstoffe auf dem Gebiet der mineralischen Rohstoffe stellt, Aufbereitung im Hinblick auf die Produktanforderungen.
Schlagworte
Messtechnik, Einzelprozess, Durchlaufprozess