Norm Beschleunigte Zustellung von bei bestimmten Vertretungsbehörden im Ausland beantragten Reisepässen× ▾ ‹›Gliederung Beschleunigte Zustellung von bei bestimmten Vertretungsbehörden im Ausland beantragten Reisepässen Fassungen (Gesetz) ab 06.04.2017 — BGBl. II Nr. 98/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute06.04.2017 BGBl. II Nr. 98/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.04.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3