Norm Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst× ▾ ‹›Gliederung Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst Fassungen (Gesetz) ab 11.04.2017 — BGBl. II Nr. 105/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.04.2017 BGBl. II Nr. 105/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.04.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 2Anrechnung von Zeiten einer vorgeschriebenen Berufspraxis§ 3Anrechnung von Zeiten einer zusätzlichen Berufspraxis für die Verwendung in fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen und in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)§ 4Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung (§ 38 Abs. 2 und 7 VBG)§ 5Anrechnung von Zeiten einer Unterrichts- bzw. Lehrtätigkeit§ 6Anrechnung zusätzlicher Vordienstzeiten§ 7Inkrafttreten