Rechtstracker.at

§ 9

Fassungen
ab 01.06.2017 — BGBl. II Nr. 134/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 9 heute01.06.2017 BGBl. II Nr. 134/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Reifen- und Vulkanisationstechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.06.2017BGBl. II Nr. 134/2017

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Praktische Prüfung

Prüfarbeit

Paragraph 9,

    1. Ziffer eins
      Auswählen des Reifens,
    2. Ziffer 2
      Beurteilen der Reparaturfähigkeit,
    3. Ziffer 3
      Rauen,
    4. Ziffer 4
      Schärfen,
    5. Ziffer 5
      Belegen,
    6. Ziffer 6
      Anrollen,
    7. Ziffer 7
      Profilschneiden,
    8. Ziffer 8
      Durchführen des Vulkanisiervorganges,
    9. Ziffer 9
      Montieren,
    10. Ziffer 10
      Auswuchten und Anbauen von Rädern.
  1. Absatz 2,Die einzelnen Schritte bei der Ausführung der Aufgabe sind händisch oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin anlässlich der Aufgabenstellung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.
  2. Absatz 3,Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung und die Anforderungen der Berufspraxis jedem Prüfungskandidaten/jeder Prüfungskandidatin eine Prüfarbeit zu stellen, die in der Regel in sieben Stunden ausgeführt werden kann.
  3. Absatz 4,Die Prüfung ist nach acht Stunden zu beenden.
  4. Absatz 5,Für die Bewertung im Gegenstand Prüfarbeit sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Ziffer eins
      Maßhaltigkeit und Sauberkeit,
    2. Ziffer 2
      Verwenden der richtigen Werkzeuge bei der Ausführung der Prüfarbeit,
    3. Ziffer 3
      funktionsgerechte Ausführung,
    4. Ziffer 4
      ordnungsgemäße Dokumentation.

Im RIS seit

17.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017

Gesetzesnummer

20009873

Dokumentnummer

NOR40193269