Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
06.07.2017 bis 31.12.2018 — BGBl. III Nr. 103/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 106.07.201731.12.2018 BGBl. III Nr. 103/2017 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ADR – Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien (M306)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2017,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

06.07.2017BGBl. III Nr. 103/2017

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Text

  1. Absatz eins,Abweichend von den Bestimmungen in 3.3.1 Sondervorschrift 310 des ADR dürfen der UN-Nummer 3090, 3091, 3480 bzw. 3481 zugeordnete Lithiumzellen und -batterien oder Lithiumzellen und   -batterien in Ausrüstung aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden, ohne Anwendung der Testanforderungen im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil römisch drei Unterabschnitt 38.3 befördert werden, wenn sie gemäß der im Anhang aufgeführten Verpackungsanweisung verpackt sind, vorausgesetzt, diese Zellen und Batterien sind nicht beschädigt oder werden nicht zur Entsorgung befördert.
  2. Absatz 2,Der Absender hat im Beförderungsdokument zu vermerken: „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 des ADR (M306)“.
  3. Absatz 3,Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner widerrufen, gilt sie in diesem Fall bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Im RIS seit

10.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018

Gesetzesnummer

20009916

Dokumentnummer

NOR40194428