Norm HS-WV× ▾ ‹›Gliederung Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung (HS-WV) Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2017 — BGBl. II Nr. 189/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute26.06.2025 § → § BGBl. II Nr. 115/2025 01.07.201725.06.2025 BGBl. II Nr. 189/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen und Verweisungen2. AbschnittHaushaltsführung und Abwicklung von Rechtsgeschäften§ 3Grundsätze der Haushaltsführung§ 4Haushaltsführung§ 5Konkretisierung von Anforderungen an die Buchführung§ 6Zahlungsverkehr§ 7Aufwandsentschädigungen§ 8Ergänzende Aufzeichnungen§ 9Aufbewahrung3. AbschnittBudgetierung§ 10Zweck der Budgetierung§ 11Jahresvoranschlag§ 12Umfang des Jahresvoranschlages§ 13Allgemeine Grundsätze der Erstellung des Jahresvoranschlages§ 14Konkretisierung der Budgetausgestaltung§ 15Kontrolle des Budgetvollzugs4. AbschnittErstellung des Jahresabschlusses§ 16Zweck und Inhalt des Jahresabschlusses§ 17Allgemeine Grundsätze der Jahresabschlusserstellung§ 18Konkretisierung der Erstellung und Ausgestaltung des Jahresabschlusses§ 19Budget-Ist-Vergleich5. AbschnittPrüfung des Jahresabschlusses§ 20Grundsätze der Prüfung von Jahresabschlüssen§ 21Beauftragung der Abschlussprüfung§ 22Bestätigungsvermerk6. AbschnittWirtschaftsbetriebe§ 23Leitende Grundsätze für Wirtschaftsbetriebe§ 24Quartalsberichte§ 25Prüfung von Wirtschaftsbetrieben7. AbschnittVerfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 26InkrafttretenÜbergangsbestimmungen§ 27AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4