Norm HS-WV× ▾ ‹›Gliederung Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung (HS-WV) Fassungen (Gesetz) ab 26.06.2025 — BGBl. II Nr. 115/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute26.06.2025 § → § BGBl. II Nr. 115/2025 01.07.201725.06.2025 BGBl. II Nr. 189/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.06.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen und Verweisungen2. AbschnittHaushaltsführung und Abwicklung von Rechtsgeschäften§ 3Grundsätze der Haushaltsführung§ 4Haushaltsführung§ 5Laufende Gebarung und Führung von Büchern§ 6Zahlungsverkehr§ 7Funktionsgebühren§ 8Ergänzende Aufzeichnungen§ 9Aufbewahrung3. AbschnittJahresvoranschlag§ 10Zweck des Jahresvoranschlages§ 11Allgemeine Grundsätze der Erstellung des Jahresvoranschlages§ 12Verantwortlichkeiten§ 13Ausgestaltung des Jahresvoranschlages§ 14Konkretisierung der Erstellung des Jahresvoranschlages§ 15Übermittlungspflichten§ 16Kontrolle des Vollzugs des Jahresvoranschlages4. AbschnittErstellung des Jahresabschlusses§ 17Zweck und Inhalt des Jahresabschlusses§ 18Allgemeine Grundsätze der Jahresabschlusserstellung§ 19Konkretisierung der Erstellung und Ausgestaltung des Jahresabschlusses§ 20Übermittlungspflichten§ 21Jahresvoranschlag-Ist-Vergleich5. AbschnittPrüfung des Jahresabschlusses§ 22Grundsätze der Prüfung von Jahresabschlüssen§ 23Beauftragung der Abschlussprüfung§ 24Bestätigungsvermerk6. AbschnittWirtschaftsbetriebe§ 25Leitende Grundsätze für Wirtschaftsbetriebe§ 26Quartalsberichte§ 27Prüfung von Wirtschaftsbetrieben7. AbschnittVerfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 28InkrafttretenÜbergangsbestimmungen§ 29AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Anl. 5Anl. 6