Norm HOG – Vereinbarung× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Vereinheitlichung der Regelungen zu Haftungsobergrenzen (Bund – Länder) (HOG – Vereinbarung) Fassungen (Gesetz) ab 28.07.2017 — BGBl. I Nr. 134/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute28.07.2017 BGBl. I Nr. 134/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.07.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1Harmonisierung der HaftungsobergrenzenArtikel 2Art. 2Berechnung der HOGArtikel 3Art. 3BerechnungsfaktorArtikel 4Art. 4Anrechnung von HaftungenArtikel 5Art. 5UntergruppenArtikel 6Art. 6Aufgaben des Österreichischen KoordinationskomiteesArtikel 7Art. 7InkrafttretenArtikel 8Art. 8HinterlegungArtikel 9Art. 9Geltungsdauer