Norm Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten× ▾ ‹›Gliederung Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten Kundmachung BGBl. III Nr. 182/2017 · 30.10.2017▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 182/2017 30.10.2017 Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8 Anl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Anl. 5Anl. 6