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Art. 41

Fassungen
ab 01.11.2017 — BGBl. III Nr. 208/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 41 heute01.11.2017 BGBl. III Nr. 208/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 208 aus 2017,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 41

Inkrafttretensdatum

01.11.2017BGBl. III Nr. 208/2017

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU – EWR

Text

Artikel 41

Informationsgesellschaft

(1) In der Erkenntnis, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, bemühen sich die Vertragsparteien um einen Meinungsaustausch über ihre Politik auf diesem Gebiet mit dem Ziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.

(2) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:

  1. Litera a
    Beteiligung am umfassenden regionalen Dialog über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, vor allem die Politik für die elektronische Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich des Universaldienstes, der Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie der Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörde,
  2. Litera b
    Verbund und Interoperabilität der Netze und Dienste der Vertragsparteien und Asiens,
  3. Litera c
    Normung und Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien,
  4. Litera d
    Förderung der Forschungszusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien,
  5. Litera e
    Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Fernsehens, einschließlich eines Erfahrungsaustauschs über dessen Einführung, Regulierungsaspekte und insbesondere Frequenzverwaltung und Forschung,
  6. Litera f
    Zusammenarbeit bei gemeinsamen Forschungsprojekten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien,
  7. Litera g
    Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Bekämpfung der Computerkriminalität,
  8. Litera h
    Konformitätsbewertung im Telekommunikationsbereich, einschließlich Funkausrüstung,
  9. Litera i
    Zusammenarbeit beim Ausbau des Breitbandnetzes,
  10. Litera j
    Informationsaustausch über die Wettbewerbspolitik im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Schlagworte

Informationstechnologie, Allgemeingenehmigung

Im RIS seit

01.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2025

Gesetzesnummer

20010061

Dokumentnummer

NOR40199249