Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
AnaCredit-Begleitverordnung 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 349/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Text
Anlage 3 Datenattribute, für die den in Anlage 4 angeführten Meldepflichtigen eine befristete Ausnahme von der Meldepflicht bis einschließlich Meldestichtag 31. Dezember 2020 gewährt wird:
Häufigkeit der Zinsanpassung
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen
Anfangsbetrag des Engagements
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf
Nächster Zinsanpassungstermin
Rückstände für das Instrument
Datum der Rückstände für das Instrument
Kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken
Kumulierte Rückflüsse seit dem Ausfall
Bankaufsichtliches Portfolio
Fälligkeitstag der Sicherheit
Art des Wertes der Sicherheit
Belegenheitsort der Immobiliensicherheit
Datum des Wertes der Sicherheit
Ansatz der Sicherheitenbewertung
Ursprünglicher Wert der Sicherheit
Datum des ursprünglichen Wertes der Sicherheit
Vorrangige Ansprüche Dritter auf die Sicherheit
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017
Dokumentnummer
NOR40199407