Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
AnaCredit-Begleitverordnung 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 349/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anlage 2 Datenattribute, die unter der Bedingung, dass die beobachtete Einheit nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig ist, nicht zu melden sind:
Projektfinanzierungskredit
Datum des Vertragsabschlusses
Häufigkeit der Zinsanpassung
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen
Nächster Zinsanpassungstermin
Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um vollständig ausgebuchte und verwaltete Instrumente handelt, nicht zu melden sind:
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf
Ausfallwahrscheinlichkeit
Ausfallstatus des Vertragspartners
Datum zum Ausfallstatus des Vertragspartners
Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um Instrumente handelt, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt, nicht zu melden sind:
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen
Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus
Ursprünglicher Wert der Sicherheit
Datum des ursprünglichen Wertes der Sicherheit
Schlagworte
Stundungsstatus
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017
Dokumentnummer
NOR40199406