Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 05.12.2017 — BGBl. II Nr. 349/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute05.12.2017 BGBl. II Nr. 349/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

AnaCredit-Begleitverordnung 2017

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

05.12.2017BGBl. II Nr. 349/2017

Außerkrafttretensdatum

Index

37/03 Nationalbank

Text

Anlage 1 Stammdatenattribute zu Gegenparteien, die, sofern die Gegenpartei nachstehend angeführte Rolle einnimmt und in einem Berichtsmitgliedstaat ansässig ist, nicht zu melden sind:

Rolle der Gegenpartei

Stammdatenattribut

Schuldner ausschließlich vor dem 1. September 2018 entstandener Instrumente

Unternehmensgröße

Datum der Unternehmensgröße

Beschäftigtenzahl

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Sicherungsgeber

Unternehmensgröße

Datum der Unternehmensgröße

Beschäftigtenzahl

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Hauptverwaltung des Unternehmens

Unternehmensgröße

Datum der Unternehmensgröße

Beschäftigtenzahl

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Direkte Muttergesellschaft

Status von Gerichtsverfahren

Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens

Unternehmensgröße

Datum der Unternehmensgröße

Beschäftigtenzahl

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Oberste Muttergesellschaft

Status von Gerichtsverfahren

Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens

Unternehmensgröße

Datum der Unternehmensgröße

Beschäftigtenzahl

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Originator

Status von Gerichtsverfahren

Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens

Unternehmensgröße

Datum der Unternehmensgröße

Beschäftigtenzahl

Bilanzsumme

Jahresumsatz

Servicer

Anschrift-politischer Bezirk

Status von Gerichtsverfahren

Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens

Unternehmensgröße

Datum der Unternehmensgröße

Stammdatenattribute zu Gegenparteien, die, sofern die Gegenpartei nachstehend angeführte Rolle einnimmt und außerhalb eines Berichtsmitgliedstaats ansässig ist, nicht zu melden sind:

Rolle der Gegenpartei

Stammdatenattribut

Schuldner mindestens eines am oder nach dem 1. September 2018 entstandenen Instruments

Status von Gerichtsverfahren

Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens

Unternehmensgröße

Sicherungsgeber

Status von Gerichtsverfahren

Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens

Unternehmensgröße

Im RIS seit

07.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2017

Gesetzesnummer

20010072

Dokumentnummer

NOR40199405