Norm Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte× ▾ ‹›Gliederung Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte Fassungen (Gesetz) ab 26.01.2016 — BGBl. III Nr. 27/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.01.2016 BGBl. III Nr. 27/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.01.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 1Begriffsbestimmungen§ 2§ 2Austausch von Informationen in Bezug auf multinationale Unternehmensgruppen§ 3§ 3Zeitplan und Form des Informationsaustauschs§ 4§ 4Zusammenarbeit bei Einhaltung und Durchsetzung der Vereinbarung§ 5§ 5Vertraulichkeit, Datenschutzvorkehrungen und sachgemäße Verwendung§ 6§ 6Konsultationen§ 7§ 7Änderungen§ 8§ 8Geltungsdauer der Vereinbarung§ 9§ 9Sekretariat des Koordinierungsgremiums