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Art. 40

Fassungen
ab 01.03.2018 — BGBl. III Nr. 40/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 40 heute01.03.2018 BGBl. III Nr. 40/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2018,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 40

Inkrafttretensdatum

01.03.2018BGBl. III Nr. 40/2018

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 40

Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien

(1) In der Erkenntnis, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, bemühen sich die Vertragsparteien um einen Meinungsaustausch über ihre Politik auf diesem Gebiet zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.

(2) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:

  1. Litera a
    Teilnahme am umfassenden regionalen Dialog zu den verschiedenen Aspekten der Informationsgesellschaft, insbesondere der Politik für die elektronische Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich Universaldienst, Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen sowie Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörde, E-Governance, Forschung und IKT-gestützte Dienstleistungen;
  2. Litera b
    Verbund und Interoperabilität der Transeurasischen Informationsnetze (wie zum Beispiel TEIN) und Dienste der Vertragsparteien und Südostasiens;
  3. Litera c
    Normung und Verbreitung neuer und sich entwickelnder Technologien im Gebiet der IKT;
  4. Litera d
    Förderung der Forschungszusammenarbeit im Bereich der IKT zu Fragen, die für beide Vertragsparteien von Interesse sind;
  5. Litera e
    Austausch bewährter Methoden in dem Bemühen, die digitale Kluft zu überbrücken;
  6. Litera f
    Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Mechanismen zu Sicherheitsaspekten der IKT und zur Bekämpfung der Internetkriminalität;
  7. Litera g
    Erfahrungsaustausch über den Ausbau des digitalen Fernsehens und Regulierungsaspekte, Frequenzverwaltung und Forschung;
  8. Litera h
    Förderung der Bemühungen und des Erfahrungsaustausches bezüglich der Entwicklung von Humanressourcen auf dem Gebiet der IKT.

Im RIS seit

18.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018

Gesetzesnummer

20010179

Dokumentnummer

NOR40201072