Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen – Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 136/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2018,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 42Artikel 42
Text
ARTIKEL 42
Stimmrecht
(1)Absatz eins,Jede Vertragspartei dieses Protokolls hat eine Stimme, sofern in Absatz 2 nichts anderes vorgesehen ist.
(2)Absatz 2,Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration üben in Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit ihr Stimmrecht mit der Anzahl von Stimmen aus, die der Anzahl ihrer Mitgliedstaaten entspricht, die Vertragsparteien des Protokolls sind. Diese Organisationen üben ihr Stimmrecht nicht aus, wenn einer ihrer Mitgliedstaaten sein Stimmrecht ausübt, und umgekehrt.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
NOR40207329