Norm Feststellung der Eignung von Vereinen, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden× ▾ ‹›Gliederung Feststellung der Eignung von Vereinen, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2018 — BGBl. II Nr. 241/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2018 BGBl. II Nr. 241/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2018 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Eignung§ 2Wirkungsbereich Erwachsenenvertretung und Bewohnervertretung§ 3Wirkungsbereich Patientenanwaltschaft§ 4In-Kraft-Treten